Schadensumfang

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Reparaturkosten

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eventuelle Wertminderung aufgrund eines Unfalls

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Reparaturdauer

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Restwert

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Schadensgutachten bringt Rechtssicherheit

Nach einem Unfall steht es Ihnen grundsätzlich frei, ob Sie einen KFZ-Sachverständigen hinzuziehen möchten.
Bei einem Schaden ab 750,00 € netto steht jedem Geschädigten ein Gutachten zu. Die Versicherung ist als Regulierer natürlich selbst Partei bei der Unfallabwicklung, denn sie muss den Schaden – wie hoch er auch ist – letztendlich regulieren.

Als versicherungsunabhängiger Schadensgutachter beurteile ich den Schaden neutral und umfassend. Die Kosten für das Schadengutachten gehören übrigens nach der Rechtsprechung zum Schadensumfang und müssen durch die regulierende Versicherung übernommen werden.

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Schadensgutachten

Nur eine vollständige und professionelle Beweissicherung gewährleistet, dass Ihnen die zustehenden Schadensersatzansprüche in vollem Umfang zurückerstattet werden. Außerdem ist ein Schadensgutachten auch beim Verkauf Ihres Fahrzeugs von Belangen, da Sie somit die Höhe des vorgefallenen Unfalls offenbaren können.

  • Wiederbeschaffungswert
  • Schadensumfang
  • Reparaturkosten
  • Dauer der Reparatur
  • eventuelle Wertminderung aufgrund des Unfalls
  • Restwert

Wir besichtigen das beschädigte Fahrzeug nach Wunsch bei Ihnen Zuhause, in der Werkstatt Ihres Vertrauens oder bei uns in Neustadt a. d. Aisch.

Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf – wir beraten Sie gerne!

FAQ zu unseren Leistungen

Der Wiederbeschaffungswert eines PKWs ist der Geldbetrag, den ein Fahrzeughalter aufwenden müsste, um ein vergleichbares Fahrzeug auf dem Gebrauchtwagenmarkt zu erwerben, falls das eigene Fahrzeug durch einen Unfall, Diebstahl oder Totalschaden verloren geht oder stark beschädigt wurde. Es ist der Wert, der für die Ersatzbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs erforderlich ist.

Der merkantile Minderwert, auch merkantile Wertminderung genannt, ist der Wertverlust eines Fahrzeugs, der auch nach einer vollständigen und fachgerechten Reparatur bestehen bleibt. Dieser Wertverlust entsteht, weil ein Unfallwagen auf dem Gebrauchtwagenmarkt oft weniger wert ist als ein vergleichbares, unfallfreies Fahrzeug. Es ist ein Schaden, der durch die geringere Nachfrage nach Unfallfahrzeugen entsteht und vom Schädiger zu ersetzen ist, sofern ein Markt existiert, auf dem dieser Wertverlust in Form eines geringeren Verkaufserlöses sichtbar werden könnte.

Der Restwert ist der Wert, den das Fahrzeug nach dem Unfall noch hat, bevor es repariert wird. Er wird vom Sachverständigen ermittelt und ist wichtig für die Schadensregulierung, insbesondere bei einem wirtschaftlichen Totalschaden.

Der Wiederherstellungsaufwand bei einem PKW bezieht sich auf die Kosten, die aufgewendet werden müssen, um ein beschädigtes Fahrzeug nach einem Unfall wieder in seinen vorherigen Zustand zu versetzen. Diese Kosten umfassen die Reparaturkosten und gegebenenfalls die merkantile Wertminderung des Fahrzeugs .

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