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Schadensgutachten

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Schadensgutachten bringt Rechtssicherheit

Nach einem Unfall steht es Ihnen grundsätzlich frei, ob Sie einen KFZ-Sachverständigen hinzuziehen möchten. Bei einem Schaden ab 750,00 € steht jedem Geschädigten ein Gutachten zu. Die Versicherung ist als Regulierer natürlich selbst Partei bei der Unfallabwicklung, denn sie muss den Schaden – wie hoch er auch ist – letztendlich regulieren. Als versicherungs-unabhängiger Schadensgutachter beurteile ich den Schaden neutral und umfassend. Die Kosten für das Schadengutachten gehören übrigens nach der Rechtssprechung zum Schadensumfang und müssen durch die regulierende Versicherung übernommen werden.

Nur eine vollständige und professionelle Beweissicherung gewährleistet, dass Ihnen, die Ihnen zustehenden Schadensersatzansprüche in vollem Umfang zurückerstattet werden. Außerdem ist ein Schadensgutachten auch beim Verkauf Ihres Fahrzeugs von Belangen, da Sie somit die Höhe des vorgefallenen Unfalls offenbaren können.

Unser KFZ-Sachverständigenbüro erstellt Ihnen ein neutrales Unfallgutachten, indem folgende Werte festgelegt werden:

♦ Schadensumfang
♦ Reparaturkosten
♦ Dauer der Reparatur
♦ eventuelle Wertminderung aufgrund des Unfalls

Wir besichtigen das beschädigte Fahrzeug nach Wunsch bei Ihnen Zuhause, in der Werkstatt Ihres Vertrauens oder bei uns in Neustadt a.d. Aisch. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf – wir beraten Sie gerne!