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Oldtimer Bewertung zur Vorlage
bei Ihrer Versicherung

Unser KFZ-Sachverständigenbüro erstellt für Ihren Oldtimer unabhängige und neutrale Zeitwertermittlungen, Wertgutachten, Schadensgutachten und steht Ihnen in Kauf- oder Identitätsfragen jederzeit zur Verfügung.
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Wir wissen "Werte" zu schätzen!

Eine Oldtimer Kurzbewertung ist eine preisgünstige Bewertung Ihres Fahrzeugs und vor allem als Vorlage zur Einstufung der Versicherungsbeiträge notwendig. Ein ausführliches und detailliertes Wertgutachten Ihres Oldtimers wird auf Basis der Kurzbewertung erstellt und beinhaltet zusätzliche, wertbeeinflussende Faktoren wie z.B. Pflege, Ausstattung, Zustand etc. Dieses Gutachten ist vor allem bei Fahrzeugen in seltenem Originalzustand oder bei aufwändig restaurierten Fahrzeugen zu empfehlen.

Falls Sie sich einen Oldtimer kaufen möchten, stehen wir Ihnen natürlich jederzeit bei allen Fragen zur Verfügung.

Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf – wir beraten Sie individuell und neutral.

FAQ zu unseren Leistungen

Oldtimer und Liebhaberfahrzeuge werden üblicherweise nach ihrem Marktwert versichert. Der Marktwert beschreibt den aktuellen Wert des Fahrzeugs am Spezialmarkt für Liebhaberfahrzeuge, d.h. bei einem An- oder Verkauf würde zum gegenwärtigen Zeitpunkt für dieses Fahrzeug der als Marktwert ermittelte Betrag bezahlt bzw. erzielt. Es handelt sich dabei um einen Durchschnittspreis am Privatmarkt, der weder Mehrwertsteuer noch Händlergewinnspanne enthält. Der Marktwert bildet die Grundlage für die Versicherungseinstufung und für die Prämienberechnung im Kasko-Bereich.

Der Wiederbeschaffungswert beziffert die Summe, die der Geschädigte im Falle eines Unfalls aufwenden muss, um ein gleichartiges und gleichwertiges Ersatzfahrzeug kurzfristig zu beschaffen. Abgestellt wird dabei auf den Wert zum Zeitpunkt des Unfalls. Berücksichtigung findet hierbei vor allem der gewerbliche Handel. Der Wiederbeschaffungswert enthält somit stets anteilige Mehrwertsteuer und die in der jeweiligen Preisklasse übliche Händlergewinnspanne – Restaurationskosten oder sonstige bisherige Aufwendungen finden hingegen keine Berücksichtigung. Der Wiederbeschaffungswert ist insbesondere die Grundlage für die Abwicklung eines Haftpflichtschadens.

Der Wiederherstellungswert bezeichnet die Summe, die sich aus der Anschaffung sowie der späteren Restaurierung eines Fahrzeugs ergeben hat – unabhängig davon, ob sich dieser Preis bei einem Verkauf tatsächlich am Markt erzielen lässt. Es handelt sich somit um einen rein rechnerisch ermittelten Wert, der sich aus der Addition der sicht- oder belegbaren Investitionen ergibt. Die Differenz zum Marktwert kann daher erheblich sein. Der Wiederherstellungswert hat vor allem in den Fällen Bedeutung, in denen ein Fahrzeug überdurchschnittlich langwierig, aufwendig und damit kostenintensiv restauriert wurde.

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